Unsere Leistung
Unter einer Wertindikation wird im Allgemeinen eine grob überschlägige Bestimmung des Wertniveaus oder einer Wertspanne auf Basis der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten, ungeprüft zugrunde gelegten Unterlagen und Informationen verstanden. Eine Ortsbesichtigung findet nicht oder nur selten statt. Darüber hinaus wird auf beschreibende Elemente wie z.B. einer umfassenden Lage- und Objektbeschreibung verzichtet; der Schwerpunkt liegt auf der rechnerischen Darstellung der Wertermittlungsverfahren sowie der textlichen Erfassung wesentlicher Anknüpfungstatsachen. Wertindikationen können daher nur als Orientierungshilfe dienen, z.B. zur Erstprüfung für An- oder Verkaufsüberlegungen oder zur Erstellung einfacher Vermögensübersichten. Die Vorteile gegenüber einem Vollgutachten liegen in den geringeren Kosten und schnelleren Bearbeitungszeiten. Für komplexe Bewertungsobjekte können Wertindikationen in der Regel nicht verwendet werden, insbesondere bei Vorliegen von wertrelevanten Rechten und Belastungen oder bei Betreiberimmobilien, die eine intensive Auseinandersetzung mit deren betriebswirtschaftlichen Aspekten erfordern.