Unsere Leistung
Verkehrswert-/ Marktwertgutachten
Verkehrswert-/Marktwertgutachten werden für viele, sehr unterschiedliche Zielsetzungen benötigt. Im Regelfall soll hierbei der wahrscheinlichste Kaufpreis unter normalen Marktbedingungen bei gleichzeitigem Ausschluss von persönlichen und ungewöhnlichen Verhältnissen ermittelt werden. Er wird, sofern dies möglich ist, aus der Analyse von tatsächlich getätigten Transaktionen für vergleichbare Immobilien ermittelt. Dabei besteht ein Zusammenhang zwischen dem Kaufpreis einer Immobilie und dem ihr zugesprochenen Wert. So formulierte Prauser bereits 1940: „Allgemein versteht man unter Wert die Bedeutung, die man einem Gegenstand, einer Sache auf Grund vergleichender Schätzung beilegt. Ein Vergleich benötigt einen Maßstab, an welchem man die Werthöhe messen kann. Diesen Maßstab bietet uns in gegenwärtiger Gesellschaftsordnung der Preis, der für eine Sache im freien Handelsverkehr zu erzielen ist“. Es sollte beachtet werden, dass es sich hierbei lediglich um eine Preisfiktion handelt. Der am Ende tatsächlich vereinbarte Kaufpreis ist nur das Ergebnis aus dem (mehr oder weniger) rationalen Handeln einzelner Marktakteure und muss deshalb nicht mit dem wahrscheinlichsten Kaufpreis, dem Verkehrswert, übereinstimmen.
Zu den häufigsten Gründen einer Immobilienbewertung zählen:
- Ankauf
- Verkauf
- Erbauseinandersetzung
- Ehescheidung und daraus folgende Notwendigkeit zur Ermittlung des Zugewinnausgleichs (Zugewinngemeinschaft nach § 1363 BGB)
- Vermögensaufteilung
- Gutachten für erbschafts- und schenkungssteuerliche Anlässe (§ 198 BewG)
- Steuerliche Aufteilung des Kaufpreises in Grundstücks- und Gebäudewert
Wir erstellen Wertgutachten für alle wesentlichen Immobilienarten im nationalen sowie internationalen Umfeld. Dabei haben Zuverlässigkeit und Qualität bei uns höchste Priorität. Aus diesem Grund können wir weder Kurzgutachten, noch automatisierte bzw. weitgehend textbausteinbasierte Bewertungen anbieten.