Unsere Leistung
Gutachten können grundsätzlich nicht den Anspruch des Absoluten besitzen, da sie auf Interpretation und Würdigung der vom Sachverständigen identifizierten wertbestimmenden Anknüpfungstatsachen beruhen. Vielmehr handelt es sich bei einem Gutachten um eine umfassende (Be-)Wertung der Sachlage unter Einbeziehung der wahrscheinlichsten Einschätzung durch den Immobilienmarkt. Aus diesem Grund ist bei einer Bewertung derselben Immobilie durch zwei Sachverständige nicht unbedingt mit identischen Ergebnissen zu rechnen (obwohl auch dies möglich ist), ohne dass die jeweiligen Werte an sich in Zweifel zu ziehen wären. In manchen Fällen jedoch kann eine fachliche Überprüfung eines Drittgutachtens angezeigt sein, z.B. wenn Zweifel an der Objektivität oder der Neutralität des ausführenden Sachverständigen bestehen oder die im Gutachten dargelegten Begründungen nicht nachvollziehbar sind (woraus nicht automatisch auf ein fehlerhaftes Gutachten geschlossen werden kann).