Unsere Leistung
Im Unterschied zu einem Vollgutachten handelt es sich bei einer gutachterlichen Stellungnahme um eine sachlich fundierte Beurteilung nur eines einzelnen Aspekts eines Wertermittlungsproblems. Seltener werden auch mehrere Fragestellungen gemeinsam abgehandelt, wobei in beiden Fällen keine Einordnung in einen größeren Gesamtkontext stattfindet. So handelt es sich z.B. bei der Ermittlung des angemessenen und rechtlich zulässigen Erbbauzinses ebenfalls um eine gutachterliche Stellungnahme, denn der Einfluss des ermittelten Erbbauzinses auf den Verkehrswert des Erbbaurechts oder des Erbbaugrundstücks findet nicht statt (fehlende Einordnung in den Gesamtkontext).
Unsere gutachterlichen Stellungnahmen werden im Normalfall in Aufsatz- oder Briefform erstellt und grenzen sich hierdurch zusätzlich von den stärker formalisierten Vollgutachten ab.