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Ermittlung des angemessenen und rechtlich zulässigen Erbbauzinses (ErbbauRG)

Bei der Bestellung von Erbbaurechten werden die Höhe des zu zahlenden Erbbauzinses sowie Regelungen zur Anpassung über die Zeit regelmäßig im Erbbaurechtsvertrag geregelt. In vielen Fällen werden die vertraglich vereinbarten Anpassungen später jedoch nicht vollständig ausgeschöpft oder basieren auf fehlerhaften Berechnungen. Nicht selten sind diese auf Fehlinterpretationen des vertraglich Gewollten zurückzuführen, z.B. weil die ursprünglich zugrunde gelegten Indexreihen nicht mehr existieren oder die bei Vertragsabschluss vor Jahrzehnten verwendeten Fachbegriffe heute nicht mehr verstanden werden. Grundstückssachverständige sind deshalb dazu angehalten, die Angemessenheit des aktuell gezahlten Erbbauzinses zu überprüfen und diesen im Fehlerfall – zumindest im Rahmen der Wertermittlung – zu korrigieren.

Siehe auch: Gilich, Tobias; Simon, Thore: Anpassung von Erbbauzinsen nach Einstellung der Indizes für Bruttomonatsverdienste für Angestellte und Arbeiter im Produzierenden Gewerbe. In: Grundstücksmarkt und Grundstückswert (GuG), Heft 2, 2008, S. 99-101