Unsere Leistung
Seit dem Jahr 2013 werden Alternative Investmentfonds (AIF), zu denen sowohl die offenen als auch die geschlossenen Immobilienfonds zählen, auf der Grundlage des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) staatlich reguliert. Durch die Einführung dieser neuen Regulierung wird das zuvor geltende Investmentgesetz wesentlich verschärft. Bezogen auf die Immobilienbewertung sind vor allem die Vorschriften hinsichtlich der Wahl der Bewertungsverfahren, für die Besichtigung der Immobilien sowie zur Auswahl der Bewerter beachtlich.
In § 168 Abs. 1 KAGB wird bestimmt, dass der Wert eines offenen Publikumsinvestmentvermögens auf Grundlage der einzelnen Verkehrswerte der zu ihm gehörenden Vermögensgegenstände mittels der jeweiligen gesetzlichen bzw. marktüblichen Verfahren zu ermitteln ist. Zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen, transparenten und unabhängigen Bewertung hat die Kapitalverwaltungsgesellschaft eine interne Bewertungsrichtlinie zu erstellen (§ 169 KAGB). Die Bewertung der Vermögensgegenstände muss unparteiisch und mit der gebotenen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit erfolgen. Da eine ordnungsgemäße Bewertung ohne umfassende Objektbesichtigung nicht sichergestellt werden kann, regeln § 231 KAGB für Ankaufs- bzw. § 239 für Regelbewertungen, dass die Besichtigungen höchstpersönlich durch den oder die Sachverständigen durchzuführen sind (die Anzahl der Gutachter ist abhängig vom Wertvolumen). Die wesentlichen Kriterien für die Auswahl eines geeigneten Bewerters enthält § 216 KAGB. Der Sachverständige hat einer gesetzlich anerkannten obligatorischen berufsmäßigen Registrierung oder Rechts- und Verwaltungsvorschriften oder berufsständischen Regeln zu unterliegen und ausreichende berufliche Garantien, um die Bewertungsfunktion wirksam ausüben zu können, vorzuweisen. Darüber hinaus darf er seine Bewertungsfunktion nicht an einen Dritten delegieren.
Die Wertermittlung von hochwertigen, investmentfähigen Immobilien zählt zu unseren Kernkompetenzen. Seit über 25 Jahren begleiten wir institutionelle Investoren als Ankaufsgutachter sowie bei Regelbewertungen und sind mit den typischen Prozessabläufen und Anforderungen an eine effiziente Wertermittlung bestens vertraut. Eine aktuelle Aufstellung über unsere regulierten Auftraggeber finden Sie hier (Link zu Referenzen). Haben Sie Interesse an einer Zusammenarbeit? Wir stellen Ihnen gerne weitere Informationen über uns sowie das BaFin-Konvolut zur Verfügung.